DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Ingolstadt
Hauskauf & Immobilienbewertung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Denkmalgeschützte Immobilie kaufen: Chancen und Risiken

Das Wichtigste in Kürze:

  • Denkmalgeschützte Immobilien bieten erhebliche Steuervorteile: Sanierungskosten können über 8 bis 12 Jahre abgeschrieben werden.
  • Jede bauliche Veränderung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, was Sanierungen verteuern und verzögern kann.
  • Ingolstadt verfügt über rund 500 Baudenkmäler, von der mittelalterlichen Stadtmauer bis zu barocken Bürgerhäusern.
  • Ein Sachverständiger hilft, den tatsächlichen Sanierungsaufwand realistisch einzuschätzen.

Mit rund 500 Baudenkmälern ist Ingolstadt eine Stadt mit reicher Baugeschichte. Das Kreuztor, das Liebfrauenmünster und die Reste der Stadtbefestigung mit ihren 87 halbrunden Türmen zeugen von der Bedeutung als bayerische Landesfestung. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchte, erwirbt ein Stück Geschichte, aber auch eine besondere Verantwortung. Dieser Ratgeber erklärt Chancen und Risiken für Kaufinteressenten.

Welche Steuervorteile bietet der Denkmalschutz?

Der größte finanzielle Anreiz beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind die Steuervorteile. Sanierungskosten, die nach denkmalschutzrechtlichen Auflagen durchgeführt werden, können steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Eigennutzung (§10f EStG): 90 Prozent der Sanierungskosten können über 10 Jahre als Sonderausgaben abgesetzt werden (9 Prozent pro Jahr).

Bei Vermietung (§7i EStG): 100 Prozent der Sanierungskosten können über 12 Jahre abgeschrieben werden (in den ersten 8 Jahren je 9 Prozent, in den folgenden 4 Jahren je 7 Prozent).

Voraussetzung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt werden. Nachträgliche Genehmigungen werden in der Regel nicht erteilt. Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde ist für das Finanzamt bindend.

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Welche Auflagen gelten beim Denkmalschutz?

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) verpflichtet Eigentümer, Baudenkmäler in ihrem Bestand zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Jede Veränderung an der Bausubstanz bedarf der Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde.

In der Praxis bedeutet das:

  • Fassade: Farbton, Material und Gestaltung müssen dem historischen Erscheinungsbild entsprechen. Eine Außendämmung mit Wärmedämmverbundsystem ist in der Regel nicht zulässig.
  • Fenster: Historische Fensterprofile müssen oft erhalten oder nachgebaut werden. Moderne Kunststofffenster sind meist unzulässig.
  • Dach: Form, Neigung und Eindeckungsmaterial unterliegen Auflagen. Dachflächenfenster oder Photovoltaikanlagen können eingeschränkt oder verboten sein.
  • Innenräume: Bei besonders wertvollen Innenräumen (Stuckdecken, historische Treppen) können auch Änderungen im Inneren genehmigungspflichtig sein.

Welche typischen Risiken haben Denkmalimmobilien?

Neben den Auflagen bringen denkmalgeschützte Gebäude bauliche Risiken mit, die bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden müssen.

Feuchtigkeit: Historische Gebäude ohne Horizontalsperre leiden häufig unter aufsteigender Feuchtigkeit. In Ingolstadts Altstadt, wo der Donaugrundwasserspiegel hoch steht, ist das besonders ausgeprägt. Die Sanierung ist bei denkmalgeschützten Gebäuden komplexer, weil invasive Verfahren (Mauersäge) die Substanz schädigen können.

Energetische Sanierung: Ohne Außendämmung ist der Wärmeschutz historischer Gebäude begrenzt. Innendämmung ist möglich, bringt aber das Risiko von Taupunktverschiebung und Feuchteschäden mit sich. Die Heizkosten können deutlich höher sein als bei gedämmten Gebäuden.

Schadstoffbelastung: Historische Baumaterialien können Schadstoffe enthalten: Holzschutzmittel in Dachstühlen, bleihaltige Farben, teerhaltige Abdichtungen. Eine Schadstoffuntersuchung vor dem Kauf ist ratsam.

Statik: Historische Tragwerke (Gewölbe, Holzbalkendecken, Natursteinmauerwerk) folgen anderen Regeln als moderne Konstruktionen. Umbauten erfordern eine sorgfältige statische Prüfung.

Eine Bauschaden-Bewertung durch einen erfahrenen Sachverständigen gibt Klarheit über den tatsächlichen Zustand.

Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige Beurteilung vor dem Kauf.

Was sollten Sie vor dem Kauf tun?

Bei denkmalgeschützten Immobilien ist gründliche Vorbereitung besonders wichtig. Folgende Schritte empfehlen sich:

Denkmalliste prüfen: Stellen Sie fest, ob das Gebäude in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen ist und welchen Schutzumfang es hat. Manchmal ist nur die Fassade geschützt, manchmal das gesamte Gebäude einschließlich der Innenräume.

Denkmalschutzbehörde kontaktieren: Sprechen Sie vor dem Kauf mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Ingolstadt. Erfahren Sie, welche Sanierungsmaßnahmen genehmigungsfähig sind und welche nicht.

Sachverständigen beauftragen: Ein Bausachverständiger beurteilt den Zustand der historischen Bausubstanz und schätzt den Sanierungsaufwand realistisch ein. Ohne diese Einschätzung laufen Sie Gefahr, die Sanierungskosten massiv zu unterschätzen.

Steuerberater einbeziehen: Die steuerlichen Vorteile sind komplex und müssen individuell berechnet werden. Nicht jede Sanierungsmaßnahme ist steuerlich absetzbar.

Denkmalschutz für Ingolstadt: Besonderheiten der Festungsstadt

Ingolstadts Denkmalbestand ist geprägt von der Geschichte als bayerische Landesfestung. Die mittelalterliche Stadtbefestigung mit dem Kreuztor und Teilen der Stadtmauer, die barocken Kirchenbauten wie das Liebfrauenmünster und das Neue Schloss bilden den Kern des Denkmalbestands.

Hinzu kommen die Festungsbauten des 19. Jahrhunderts: Kavaliere, Reduits und Wehrtürme, die teilweise zu Wohn- und Kulturräumen umgenutzt werden. Diese Konversion historischer Militärgebäude ist bautechnisch anspruchsvoll, weil die massiven Konstruktionen für ganz andere Zwecke errichtet wurden.

Auf unserer Seite zur Hauskaufberatung finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen für Ingolstadt.

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Häufige Fragen

Kann ich eine denkmalgeschützte Immobilie nach meinen Wünschen umbauen?

Nur eingeschränkt. Jede Veränderung an der Substanz muss von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Im Inneren sind Umbauten häufig möglich, an der Fassade und am Dach gelten strenge Auflagen.

Muss ich ein denkmalgeschütztes Haus sanieren?

Eigentümer haben eine Erhaltungspflicht im Rahmen des Zumutbaren. Eine aktive Sanierungspflicht besteht aber nur, wenn Gefahren für die Substanz oder die öffentliche Sicherheit drohen.

Wie finde ich heraus, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht?

Die Bayerische Denkmalliste ist online einsehbar (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege). Dort finden Sie alle eingetragenen Baudenkmäler, auch für Ingolstadt.

Kann ich Photovoltaik auf ein denkmalgeschütztes Dach setzen?

Das hängt vom Einzelfall ab. In manchen Fällen erlaubt die Denkmalschutzbehörde Photovoltaik auf der straßenabgewandten Dachseite. Fragen Sie vorab bei der Behörde an.

Werden die Steuervorteile auch bei Teilsanierungen gewährt?

Ja, sofern die Maßnahmen vorher genehmigt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstersanierung) können steuerlich geltend gemacht werden.

Lohnt sich der Kauf einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage?

Das hängt von Kaufpreis, Sanierungskosten, Mieteinnahmen und Ihrer Steuersituation ab. Die Steuervorteile sind bei hohem Einkommen besonders attraktiv. Aber die Sanierungskosten sollten realistisch kalkuliert werden.

Interesse an einer denkmalgeschützten Immobilie für Ingolstadt? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Jörg Aichinger, DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger, beurteilt den Zustand historischer Bausubstanz professionell.

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