DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Ingolstadt
Hauskauf & Immobilienbewertung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Scheidungsimmobilie bewerten: Ablauf und Besonderheiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Scheidung mit Immobilienbesitz ist ein Verkehrswertgutachten für den Zugewinnausgleich in den meisten Fällen erforderlich.
  • Beide Parteien brauchen einen objektiven Immobilienwert als Verhandlungsgrundlage.
  • Die Bewertung sollte frühzeitig beauftragt werden, um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden.
  • Der Sachverständige bewertet die Immobilie neutral und unabhängig von den Interessen beider Parteien.

Eine Scheidung ist emotional belastend, und die gemeinsame Immobilie macht die Situation komplexer. Für den Zugewinnausgleich brauchen beide Parteien einen verlässlichen Immobilienwert. Eine Scheidungsimmobilie bewerten zu lassen, schafft die sachliche Grundlage für faire Verhandlungen. Für Ingolstadt und die Region Oberbayern steht Ihnen dabei ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger zur Seite.

Warum brauche ich ein Gutachten bei Scheidung?

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner verglichen. Die Immobilie ist dabei häufig der größte Vermögensposten. Ohne objektiven Wert ist eine faire Aufteilung nicht möglich.

Szenario 1: Verkauf und Erlösteilung. Wird die Immobilie verkauft, ergibt sich der Wert aus dem Verkaufspreis. Trotzdem hilft ein Gutachten, den Angebotspreis realistisch festzulegen und nicht unter Wert zu verkaufen.

Szenario 2: Übernahme durch einen Partner. Wenn ein Partner die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt, brauchen beide einen verlässlichen Wert. Der auszuzahlende Partner will sicherstellen, dass er seinen fairen Anteil erhält. Der übernehmende Partner will sicherstellen, dass er nicht zu viel zahlt.

Szenario 3: Gerichtliche Auseinandersetzung. Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Familiengericht. Es benötigt ein gerichtsverwertbares Verkehrswertgutachten als Grundlage.

Auf unserer Gutachten-Seite finden Sie Informationen zu unseren Leistungen.

Wie läuft die Bewertung bei Scheidung ab?

Der Ablauf folgt dem Standard eines Verkehrswertgutachtens, hat aber einige Besonderheiten.

Beauftragung: Idealerweise beauftragen beide Partner gemeinsam einen Gutachter. Das spart Kosten und schafft eine von beiden Seiten akzeptierte Grundlage. Wenn kein Einvernehmen besteht, kann jede Seite einen eigenen Gutachter beauftragen. Im gerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht einen Sachverständigen.

Besichtigung: Der Sachverständige besichtigt die Immobilie und dokumentiert den Zustand. Beide Partner (oder deren Anwälte) können bei der Besichtigung anwesend sein.

Bewertung: Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert nach ImmoWertV und erstellt ein formelles Gutachten. Der Stichtag der Bewertung ist wichtig: Bei Zugewinnausgleich gilt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Ergebnis: Beide Parteien erhalten das Gutachten und können es als Grundlage für ihre Vereinbarung nutzen.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung.

Was beeinflusst den Wert der Scheidungsimmobilie?

Der Verkehrswert hängt von den üblichen Faktoren ab: Lage, Größe, Zustand, Bausubstanz und Marktlage. Bei Scheidungsimmobilien gibt es zusätzliche Aspekte.

Sanierungsrückstau: Wenn die Immobilie während der Trennungszeit nicht gepflegt wurde, kann der Zustand sich verschlechtert haben. Der Sachverständige dokumentiert den Ist-Zustand zum Bewertungsstichtag.

Belastungen: Grundschulden, Nießbrauchrechte oder Wohnrechte mindern den Verkehrswert und müssen im Gutachten berücksichtigt werden.

Standort Ingolstadt: Der Immobilienmarkt in Ingolstadt profitiert von der wirtschaftlichen Stärke als Audi-Standort. Die Nachfrage ist in guten Lagen hoch. In der Altstadt mit den rund 500 Baudenkmälern können denkmalschutzrechtliche Auflagen den Wert beeinflussen. In donaunahen Lagen sind Feuchtigkeitsprobleme wertmindernd. Auf unserer Seite zur Bauschaden-Bewertung finden Sie weitere Informationen.

Wann sollte ich die Bewertung beauftragen?

Frühzeitig. Der Bewertungsstichtag ist zwar der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, aber das Gutachten selbst kann vorher oder nachher erstellt werden. Eine frühzeitige Beauftragung vermeidet Verzögerungen im Scheidungsverfahren.

Planen Sie zwei bis vier Wochen für die Erstellung des Gutachtens ein. Bei komplexen Objekten (denkmalgeschützt, sanierungsbedürftig) kann es länger dauern. Auf unserer Kosten-Seite finden Sie allgemeine Informationen.

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Häufige Fragen

Können wir uns ein Gutachten teilen?

Ja, und das ist empfehlenswert. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart Kosten und wird von beiden Seiten akzeptiert. Die Kosten werden in der Regel hälftig geteilt.

Was ist, wenn wir uns über den Gutachter nicht einig werden?

Jede Partei kann einen eigenen Gutachter beauftragen. Im gerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht einen Sachverständigen.

Wird der Kredit bei der Bewertung berücksichtigt?

Nein. Der Verkehrswert ist der Wert der Immobilie ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten. Die Restschuld wird separat im Zugewinnausgleich verrechnet.

Kann der Wert nach der Trennung noch sinken?

Ja, wenn die Immobilie während der Trennungszeit nicht instand gehalten wird. Der Sachverständige bewertet den Zustand zum Stichtag.

Wie lange ist das Gutachten gültig?

Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Gerichte akzeptieren in der Regel Gutachten, die nicht älter als ein bis zwei Jahre sind. Bei wesentlichen Marktveränderungen kann eine Aktualisierung nötig sein.

Wer zahlt das Gutachten bei Scheidung?

Bei gemeinsamer Beauftragung teilen sich beide Parteien die Kosten. Bei gerichtlicher Bestellung trägt zunächst der Antragsteller die Kosten, die im Rahmen der Kostenentscheidung aufgeteilt werden.

Sie brauchen eine Immobilienbewertung bei Scheidung für Ingolstadt? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Jörg Aichinger bewertet Ihre Immobilie neutral und vertraulich.

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